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Vertragswerken

Vertragswerken bezeichnet im Bauwesen den Teil eines Bauprojekts, der Gegenstand des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs ist. Es umfasst alle Bauleistungen, die der Auftragnehmer gemäß dem Vertrag zu erbringen hat und die sich aus den vertraglichen Unterlagen wie Leistungsbeschreibung, Plänen und technischen Spezifikationen ergeben.

Der Begriff dient der Abgrenzung gegenüber weiteren, nicht vertraglich vereinbarten Leistungen, etwa Planungsleistungen, Veränderungen am Bestand

Verantwortung und Abnahme: Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Ausführung der Vertragswerke gemäß den vertraglichen

Bedeutung und Anwendung: Die Unterscheidung zwischen Vertragswerken und anderen Teilen des Projekts erleichtert Vertragsabwicklung, Budgetkontrolle und

oder
Zusatzleistungen,
die
gesondert
vergütet
werden.
Der
genaue
Umfang
der
Vertragswerke
ergibt
sich
aus
dem
jeweiligen
Vertragsmodell.
In
klassischen
Bauverträgen
nach
VOB/B
umfasst
das
Vertragswerk
die
tatsächlich
auszuführenden
Bauarbeiten
gemäß
Ausschreibung;
Planungsleistungen
können
separat
geregelt
oder
innerhalb
eines
Design-Build-Vertrags
integrativ
enthalten
sein.
Anforderungen,
während
der
Auftraggeber
die
Bereitstellung
notwendiger
Informationen
und
die
Abnahme
regelt.
Nach
Fertigstellung
erfolgt
eine
Abnahme
nach
festgelegten
Kriterien;
Mängel
müssen
gemäß
Gewährleistungsfristen
behoben
werden.
Mängelregulierung.
In
der
Praxis
kann
der
Begriff
je
nach
Vertragsform
leicht
variieren,
bleibt
jedoch
zentral
für
die
Abgrenzung
der
tatsächlichen
Bauleistungen
vom
übrigen
Projektbestand.