Vertragswerken
Vertragswerken bezeichnet im Bauwesen den Teil eines Bauprojekts, der Gegenstand des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs ist. Es umfasst alle Bauleistungen, die der Auftragnehmer gemäß dem Vertrag zu erbringen hat und die sich aus den vertraglichen Unterlagen wie Leistungsbeschreibung, Plänen und technischen Spezifikationen ergeben.
Der Begriff dient der Abgrenzung gegenüber weiteren, nicht vertraglich vereinbarten Leistungen, etwa Planungsleistungen, Veränderungen am Bestand
Verantwortung und Abnahme: Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Ausführung der Vertragswerke gemäß den vertraglichen
Bedeutung und Anwendung: Die Unterscheidung zwischen Vertragswerken und anderen Teilen des Projekts erleichtert Vertragsabwicklung, Budgetkontrolle und