Eigentumsübergänge
Eigentumsübergänge bezeichnet den rechtlichen Prozess, durch den das Eigentum an einer Sache von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen wird. Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht über eine Sache; es unterscheidet sich vom Besitz, der die tatsächliche Verfügungsgewalt beschreibt. In Rechtsordnungen wie dem deutschen Zivilrecht wird der Eigentumsübergang in Abhängigkeit vom Gegenstand der Übertragung unterschiedlich geregelt.
Bei beweglichen Sachen erwirbt der Erwerber das Eigentum in der Regel durch eine Einigung der Beteiligten
Bei Grundstücken und anderen unbeweglichen Sachen bedarf es zusätzlich einer Eintragung in das Grundbuch. Der Eigentumsübergang
Formen des Eigentumsübergangs umfassen Kauf, Schenkung, Erbschaft, Tausch oder gesetzliche Erwerbswege. Der Eigentumsübergang beendet in der