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Eigentumsverhältnisse

Eigentumsverhältnisse bezeichnet die rechtliche und tatsächliche Gestaltung der Eigentumsrechte an Gütern und Ressourcen in einer Gesellschaft. Sie bestimmen, wem Eigentum gehört, wer darüber verfügen oder es nutzen darf und wer welche Pflichten oder Belastungen trägt. Sie umfassen sowohl die formale Rechtslage als auch die tatsächliche Kontrolle über Ressourcen.

Im Rechts- und Wirtschaftsbereich unterscheidet man typischerweise Privates Eigentum, Öffentliches Eigentum und Gemeineigentum. Privates Eigentum umfasst

Der rechtliche Rahmen regelt Erwerb, Übertragung und Grenzen des Eigentums. In vielen Ländern schützt Eigentum das

Eigentumsverhältnisse beeinflussen die Verteilung von Ressourcen, Investitionsanreize und wirtschaftliche Macht. Sie spiegeln historische Entwicklungen wider, etwa

alleinige
oder
gemeinschaftliche
Eigentumsformen
von
Privatpersonen
oder
Unternehmen.
Öffentliches
Eigentum
gehört
dem
Staat
oder
Kommunen
und
wird
für
öffentliche
Zwecke
genutzt.
Gemeineigentum
oder
gemeinschaftliches
Eigentum
wird
von
mehreren
Personen
oder
Gruppen
gemeinschaftlich
verwaltet.
Zivilrecht;
in
Deutschland
sind
Eigentum
und
Besitz
im
Bürgerlichen
Gesetzbuch
gegliedert,
mit
dem
Grundbuch
als
Beleg
der
Eigentumsverhältnisse.
Eigentum
kann
durch
Kauf,
Erbschaft,
Schenkung
übertragen
werden.
Belastungen
wie
Nutzungsrechte,
Nießbrauch,
Pfandrechte
oder
Verfügungsbeschränkungen
können
Eigentumsverhältnisse
einschränken
oder
ärgerlich
aufteilen.
Privatisierung,
Nationalisierung
oder
Bodenreformen,
und
wirken
sich
auf
soziale
Gerechtigkeit,
wirtschaftliche
Effizienz
und
politische
Stabilität
aus.