Eigenbetriebe
Eigenbetriebe sind eine Form der kommunalen Unternehmen in Deutschland. Sie gehören einer Stadt, Gemeinde oder einem kommunalen Zweckverband und werden von der Kommune wirtschaftlich geführt, bleiben aber rechtlich öffentlich-rechtliche Betriebe. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind sie kein eigenständiges Unternehmen mit eigener GmbH oder AG, sondern eine organisatorische Einheit innerhalb der kommunalen Struktur. Die Vermögenswerte, Schulden und der Jahresabschluss gehören dem kommunalen Haushalt; Gewinne verbleiben im Haushalt der Kommune. Die Aufgaben finden sich typischerweise in der Daseinsvorsorge: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Winterdienst, öffentlicher Nahverkehr, städtische Liegenschaften und Betriebe der kommunalen Einrichtungen.
Die Betriebsführung erfolgt durch eine dem Rathaus zugehörige Leitung, und die Aufsicht obliegt dem zuständigen Ausschuss
Vorteile eines Eigenbetriebs sind direkte politische Steuerung, klare Zuordnung zu kommunalen Zielen sowie oft geringere Gründungs-
In der Praxis existieren zahlreiche Eigenbetriebe in Bereichen wie Wasser, Abfall, Verkehr, Gebäudebewirtschaftung oder kommunale Dienstleistungen.