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EUKosmetikverordnung

Die EU-Kosmetikverordnung, offiziell Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die den gemeinsamen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel in der EU festlegt. Ziel ist die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und der Produktkennzeichnung, um den freien Warenverkehr zu ermöglichen und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.

Geltungsbereich und Begriffe: Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung umfassen Substanzen oder Mischungen, die bestimmt sind,

Wesentliche Pflichten der Hersteller und Importeure: Jedes kosmetische Mittel muss einer Sicherheitsbewertung durch eine qualifizierte Fachperson

Verbotene und eingeschränkte Stoffe; Kennzeichnungspflichten: Die Verordnung listet verbotene bzw. eingeschränkte Stoffe in Annexen und regelt

Tierversuche und Durchsetzung: Die Verordnung verbietet in der EU Tierversuche für kosmetische Mittel und deren Bestandteile

äußerlich
oder
im
Mundraum
angewendet
zu
werden,
um
das
Aussehen,
die
Haut,
das
Haar
oder
die
Nägel
zu
reinigen,
zu
schützen
oder
zu
verändern.
Die
Verordnung
gilt
für
alle
in
der
EU
vermarkteten
Produkte,
unabhängig
vom
Herkunftsland.
unterzogen
werden.
Es
ist
ein
Produktinformationsdatei
(PIF)
zu
erstellen
und
aufzubewahren,
das
Sicherheitsdaten,
Herstellungs-
und
Verwendungsinformationen
enthält.
Eine
in
der
EU
ansässige
verantwortliche
Person
muss
die
Konformität
sicherstellen,
und
das
Produkt
muss
vor
dem
Inverkehrbringen
im
Cosmetic
Product
Notification
Portal
(CPNP)
gemeldet
werden.
Die
Kennzeichnung
muss
INCI-Inhaltsstoffe,
Name
und
Sitz
der
verantwortlichen
Person,
Chargen-/Seriennummer
sowie
Haltbarkeits-
oder
PAO-Hinweise
umfassen.
Deklarationspflichten
sowie
besondere
Warnhinweise.
Zudem
sind
Produktions-
und
Qualitätsstandards,
einschließlich
GMP,
einzuhalten.
mit
wenigen
Ausnahmen.
Die
Umsetzung
erfolgt
durch
die
nationalen
Behörden
der
Mitgliedstaaten;
Verstöße
können
sanktioniert
werden.
Die
Regelungen
werden
regelmäßig
angepasst,
um
wissenschaftliche
Erkenntnisse
zu
berücksichtigen.