EUKosmetikverordnung
Die EU-Kosmetikverordnung, offiziell Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die den gemeinsamen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel in der EU festlegt. Ziel ist die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und der Produktkennzeichnung, um den freien Warenverkehr zu ermöglichen und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.
Geltungsbereich und Begriffe: Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung umfassen Substanzen oder Mischungen, die bestimmt sind,
Wesentliche Pflichten der Hersteller und Importeure: Jedes kosmetische Mittel muss einer Sicherheitsbewertung durch eine qualifizierte Fachperson
Verbotene und eingeschränkte Stoffe; Kennzeichnungspflichten: Die Verordnung listet verbotene bzw. eingeschränkte Stoffe in Annexen und regelt
Tierversuche und Durchsetzung: Die Verordnung verbietet in der EU Tierversuche für kosmetische Mittel und deren Bestandteile