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Produktkennzeichnung

Produktkennzeichnung bezeichnet die Information, die einem Produkt unmittelbar auf dem Produktetikett, der Packung oder in beigefügten Unterlagen zugeordnet ist. Sie dient der Verbrauchersicherheit, der richtigen Verwendung, der Rückverfolgbarkeit und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Typische Kennzeichnungselemente umfassen Produktbezeichnung, Inverkehrbringer, Herkunft, Nettofüllmenge, Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Los- bzw. Chargennummer, Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, Sicherheits-

Der regulatorische Rahmen variiert je nach Produktart, in der EU gibt es aber zentrale Regelwerke: die Richtlinie

Branchen unterscheiden sich: Lebensmittel setzen häufig Nährwertangaben, Allergene, Herkunft und Mindesthaltbarkeitsdaten voraus; Chemikalien verwenden GHS-Symbole und

Digitalisierung und Rückverfolgbarkeit gewinnen an Bedeutung: GS1-Standards, Barcodes, QR-Codes und Serialisierung ermöglichen Tracking; Streitigkeiten bei Fälschungen,

und
Gefahrensymbole,
Inhaltsstoffe,
Allergene,
Nährwerte
(bei
Lebensmitteln),
Lager-
und
Verwendungsbedingungen,
sowie
Kontaktdaten
und
Barcodes
oder
QR-Codes.
über
die
allgemeine
Produktsicherheit
(GPSD
2001/95/EC);
die
CLP-Verordnung
(1272/2008)
mit
GHS-Piktogrammen;
REACH
(1907/2006);
die
Lebensmittel-Informationsverordnung
(EU
1169/2011);
die
Kosmetikverordnung
(1223/2009).
Ergänzend
können
nationale
Regelungen
wie
das
Verpackungsgesetz
gelten.
Die
CE-Kennzeichnung
weist
die
Konformität
mit
einschlägigen
EU-Normen
nach;
in
anderen
Bereichen
gelten
spezifische
Warn-
und
Kennzeichnungspflichten.
Sicherheitsdatenblätter;
Kosmetika
listen
Inhaltsstoffe
und
Haltbarkeiten;
Elektronik
kann
Konformitätserklärungen
und
Produktinformationen
erfordern.
Mehrsprachigkeit
und
Nachhaltigkeitszielen
fordern
Barrierefreiheit
und
umweltverträgliche
Verpackung.