Kosmetikverordnung
Die Kosmetikverordnung, rechtlich bekannt als Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 über kosmetische Produkte, regelt den europäischen Markt für Kosmetika. Sie wurde eingeführt, um Sicherheit, Transparenz und freies Inverkehrbringen zu gewährleisten und ersetzt die frühere Richtlinie 76/768/EWG.
Geltungsbereich und Verantwortlichkeit: Sie gilt für alle kosmetischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht
Vor dem Inverkehrbringen ist eine Meldung beim Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) erforderlich. Zudem ist eine
Zusammensetzung und Kennzeichnung: Die Zutatenliste muss gemäß INCI auf dem Etikett angegeben werden. Zusätzlich sind Produktfunktion,
Verbotene und eingeschränkte Substanzen: Die Verordnung führt Listen verbotener (Anhang II) sowie eingeschränkter Substanzen (Anhang III)
Tierversuche: Tierversuche für kosmetische Produkte und deren Bestandteile sind in der EU verboten, mit wenigen Ausnahmen.
Marktbeobachtung und Durchsetzung: Hersteller und Importeure sind verpflichtet, das Produkt nach dem Inverkehrbringen zu überwachen, Verdachtsfälle
Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Verbraucher, die Transparenz der Inhaltsstoffe und eine einheitliche, EU-weit