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Kosmetikverordnung

Die Kosmetikverordnung, rechtlich bekannt als Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 über kosmetische Produkte, regelt den europäischen Markt für Kosmetika. Sie wurde eingeführt, um Sicherheit, Transparenz und freies Inverkehrbringen zu gewährleisten und ersetzt die frühere Richtlinie 76/768/EWG.

Geltungsbereich und Verantwortlichkeit: Sie gilt für alle kosmetischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht

Vor dem Inverkehrbringen ist eine Meldung beim Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) erforderlich. Zudem ist eine

Zusammensetzung und Kennzeichnung: Die Zutatenliste muss gemäß INCI auf dem Etikett angegeben werden. Zusätzlich sind Produktfunktion,

Verbotene und eingeschränkte Substanzen: Die Verordnung führt Listen verbotener (Anhang II) sowie eingeschränkter Substanzen (Anhang III)

Tierversuche: Tierversuche für kosmetische Produkte und deren Bestandteile sind in der EU verboten, mit wenigen Ausnahmen.

Marktbeobachtung und Durchsetzung: Hersteller und Importeure sind verpflichtet, das Produkt nach dem Inverkehrbringen zu überwachen, Verdachtsfälle

Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Verbraucher, die Transparenz der Inhaltsstoffe und eine einheitliche, EU-weit

werden,
einschließlich
importierter
Produkte.
Für
jedes
Produkt
muss
ein
in
der
EU
ansässiger
Verantwortlicher
benannt
werden,
der
die
Einhaltung
der
Verordnung
sicherstellt.
Produkt-Sicherheitsbewertung
durch
eine
befähigte
Person
vorzunehmen
und
eine
Produktinformationsdatei
(PIF)
zu
erstellen,
die
technische
Dokumentation,
Sicherheitsnachweise
und
eine
Sicherheitsbewertung
enthält;
der
PIF
muss
für
mindestens
10
Jahre
nach
dem
letzten
Inverkehrbringen
eines
Produkts
aufbewahrt
werden.
Nettogehalt,
Haltbarkeitsdauer
oder
Period
After
Opening,
Chargennummer
und
Warnhinweise
zu
nennen.
Duftstoffe
müssen
als
Allergene
gekennzeichnet
werden,
sofern
Grenzwerte
überschritten
sind.
sowie
Regelungen
zu
bestimmten
Farbstoffen,
UV-Filtern
und
Konservierungsstoffen.
Änderungen
erfolgen
durch
die
beigefügten
Anhänge.
an
Behörden
zu
melden
und
gegebenenfalls
Produkte
zurückzurufen.
Nationale
Behörden
führen
Marktaufsicht
und
Durchsetzung
durch.
geltende
Rechtslage
für
Kosmetikprodukte.