Drittstaatler
Drittstaatler, auch Drittstaatsangehörige genannt, bezeichnet in der europäischen Rechts- und Verwaltungssprache Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz besitzen. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Aufenthalts-, Arbeits- und Asylrecht verwendet und grenzt diese Gruppe von Unionsbürgern ab, die Freizügigkeitsrechte innerhalb des EU-Raums genießen.
Der rechtliche Status von Drittstaatsangehörigen variiert je nach Mitgliedstaat und Rechtsbereich. Sie benötigen in der Regel
Asyl- und Schutzsuchende fallen ebenfalls unter den Begriff der Drittstaatsangehörigen, da ihnen je nach Fall ein
In der Praxis ist der Begriff in Deutschland und anderen EU-Staaten gängig in Verwaltungs- und Rechtsdokumenten,