Denkmalschutzrechte
Denkmalschutzrechte bezeichnet die Rechtsstellung, die mit dem Schutz eines Bauwerks, einer Anlage oder eines Ensembles als Denkmal verbunden ist. Sie ergeben sich aus den Denkmalschutzgesetzen der Länder und, in manchen Fällen, aus bundesrechtlichen Regelungen. Die konkrete Einstufung erfolgt durch die zuständige Denkmalschutzbehörde und wird in einem Denkmalverzeichnis oder in ähnlichen Dokumenten festgehalten.
Pflichten und Befugnisse umfassen vor allem Einschränkungen bei Veränderungen. Wer Gegenstand des Denkmalschutzes ist, braucht in
Verfahren und Durchsetzung umfassen Antragstellung, Prüfung durch die Denkmalschutzbehörde, ggf. Anhörung und gegebenenfalls Rechtswege. Verstöße gegen
Ziel der Denkmalschutzrechte ist der Erhalt historischer Bausubstanz, dokumentarischer Überlieferung und kultureller Identität. Staatliche Beratung, Förderprogramme