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Datenlizenzierung

Datenlizenzierung bezeichnet den rechtlichen Rahmen, unter dem Daten genutzt, weitergegeben oder bearbeitet werden dürfen. Sie ergänzt Urheber- und Datenschutzrecht und regelt Nutzungsumfang, Attribution, Weiterverarbeitung, Weitergabe sowie kommerzielle Nutzung. In vielen Rechtsordnungen gelten Daten selbst nicht als urheberrechtlich geschützt, während Datenbanken oder strukturierte Sammlungen durch Datenbankrechte geschützt sein können; Lizenzen können daher gezielt solche Rechte öffnen oder beschränken.

Typen von Datenlizenzen umfassen Open-Data-Lizenzen, öffentliche Lizenzen wie CC0 (Public Domain), CC-BY bzw. CC-BY-SA sowie spezialisierte

Bei der Auswahl einer Lizenz sollten Zweck, Zielgruppe und gewünschte Nutzungsfreiheit berücksichtigt werden. Nutzer prüfen Lizenztext

Datenschutz und Privatsphäre bleiben durch Lizenztexte allein oft unberührt; personenbezogene Daten müssen zusätzlich datenschutzkonform verarbeitet werden.

Datenlizenzen
wie
Open
Data
Commons
Public
Domain
Dedication
and
License
(PDDL)
oder
Open
Data
Commons
Attribution
License
(ODbL).
Open-Data-Lizenzen
erlauben
in
der
Regel
Nutzung,
Weitergabe
und
Veränderung,
oft
auch
kommerzielle
Nutzung,
wobei
Attribution
bzw.
Share-Alike-Bedingungen
gelten.
Public
Domain-Deklarationen
verzichten
auf
Nutzungsbeschränkungen.
Proprietäre
Lizenzen
können
Nutzungsräume
eng
abgrenzen
und
Rechte
an
Dritte
ausüben.
und
Anforderungen
an
Attribution,
Weitergabe
von
Änderungen
und
eventuelle
Beschränkungen
bei
kommerzieller
Nutzung
oder
Weitergabe
in
abgeleiteten
Datensätzen.
Öffentliche
Institutionen
und
Repositorien
setzen
häufig
Open-Data-Lizenzen,
um
Transparenz
und
Wiederverwendung
zu
erleichtern.
Insgesamt
dient
die
Datenlizenzierung
der
Re-Use-Förderung,
Rechtsklarheit
und
Innovationsförderung.