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Budgetfreigabe

Budgetfreigabe bezeichnet die formale Freigabe von Haushaltsmitteln zu bestimmten Verwendungszwecken durch die für den Budget- bzw. Haushaltsvollzug verantwortliche Stelle. Sie ermöglicht es, Ausgaben zu verbuchen, Verträge zu binden oder Zahlungen freizuschalten, im Rahmen des genehmigten Haushaltsplans und der entsprechenden Kontenstrukturen. In der Praxis kommt der Begriff sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in Unternehmen sowie in Projekten vor. Wichtig ist: Budgetfreigabe ist nicht die ursprüngliche Haushaltsbewilligung, sondern eine nachgelagerte Autorisierung, die sicherstellt, dass Ausgaben im Rahmen der vorhandenen Deckung erfolgen.

Ablauf und Akteure: Typischerweise erfolgt die Antragstellung durch die Kostenstelle oder das Projektteam, gefolgt von Prüfung

Bedeutung und Rahmenbedingungen: Budgetfreigaben tragen zur finanziellen Controlling-Transparenz, zur Vermeidung von Überausgaben und zur Einhaltung gesetzlicher

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durch
Controlling,
Finanzabteilung
oder
Budgetausschuss.
Geprüft
werden
Budgetdeckung,
Verwendungszweck,
Rechtskonformität,
Zeitplan
und
ggf.
Liquidität.
Je
nach
Organisation
erfolgt
eine
oder
mehrere
Freigabestufen,
z.
B.
Teilfreigabe
(nur
Teil
des
Budgets
freigegeben)
oder
Vollfreigabe
(die
gesamte
beantragte
Summe).
In
vielen
ERP-Systemen
wird
die
Freigabe
mit
einer
Budgetprüfung
verknüpft,
und
Verpflichtungen
sowie
Zahlungen
sind
an
die
Freigabe
geknüpft.
sowie
interner
Vorgaben
bei.
Sie
beeinflusst
Cashflow,
Vertragsabwicklung
und
Projektlaufzeiten.
In
der
öffentlichen
Hand
erfolgt
zusätzlich
eine
gesetzliche
Ebene
der
Priorisierung
und
Berücksichtigung
durch
Parlament
oder
Haushaltsausschuss;
Nachträge
oder
Änderungsbudgets
erfordern
separate
Freigaben.