Budgetfreigabe
Budgetfreigabe bezeichnet die formale Freigabe von Haushaltsmitteln zu bestimmten Verwendungszwecken durch die für den Budget- bzw. Haushaltsvollzug verantwortliche Stelle. Sie ermöglicht es, Ausgaben zu verbuchen, Verträge zu binden oder Zahlungen freizuschalten, im Rahmen des genehmigten Haushaltsplans und der entsprechenden Kontenstrukturen. In der Praxis kommt der Begriff sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in Unternehmen sowie in Projekten vor. Wichtig ist: Budgetfreigabe ist nicht die ursprüngliche Haushaltsbewilligung, sondern eine nachgelagerte Autorisierung, die sicherstellt, dass Ausgaben im Rahmen der vorhandenen Deckung erfolgen.
Ablauf und Akteure: Typischerweise erfolgt die Antragstellung durch die Kostenstelle oder das Projektteam, gefolgt von Prüfung
Bedeutung und Rahmenbedingungen: Budgetfreigaben tragen zur finanziellen Controlling-Transparenz, zur Vermeidung von Überausgaben und zur Einhaltung gesetzlicher
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