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Haushaltsvollzug

Haushaltsvollzug bezeichnet den Prozess der Umsetzung des vom Parlament verabschiedeten Haushalts durch die ausführenden Stellen einer öffentlichen Verwaltung. Er umfasst die Planung, Bewilligung, Verpflichtung, Auszahlung sowie Kontrolle und Berichterstattung über die Mittelverwendung. Ziel ist es, die Mittel rechtssicher, wirtschaftlich und termingerecht entsprechend dem Haushaltsplan zu verwenden.

Auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene erfolgt der Vollzug in mehreren Schritten: Zuweisungen oder Bewilligungen legen den

Der Haushaltsvollzug unterliegt dem Haushaltsrecht und den entsprechenden Finanz- und Haushaltsvorschriften. Zuständig sind die jeweiligen Ministerien

Typische Vollzugsinstrumente sind Verschiebungen innerhalb des Budgets (Verschiebungen oder Umbuchungen) und regelmäßige Haushalts- oder Jahresabschlüsse. Herausforderungen

jeweiligen
Stellen
die
Mittel
fest;
Verbindlichkeiten
(Verpflichtungen)
entstehen
durch
Beschaffungsvorgänge
oder
Verträge;
Auszahlungen
setzen
die
Mittel
tatsächlich
frei.
Die
Buchführung
dokumentiert
alle
Vorgänge
und
dient
der
Rechnungslegung.
Die
Kassenführung
sorgt
für
die
zeitliche
Verfügbarkeit
der
Mittel,
während
interne
Kontrollen
und
externe
Prüfungen
die
Rechts-
und
Wirtschaftlichkeit
sichern.
oder
Verwaltungen,
die
Haushalts-,
Finanz-
oder
Kassenabteilungen,
unterstützend
der
Rechnungshof
bzw.
der
Bundes-
bzw.
Landesrechnungshof
sowie
das
Parlament,
das
die
Berichte
prüft.
umfassen
zeitliche
Verzögerungen,
Abweichungen
von
der
Planung
und
notwendige
Nachtrags-
oder
Klarstellungsmaßnahmen.