Bestechungsdelikt
Bestechungsdelikt ist ein Sammelbegriff im deutschen Strafrecht für Straftatbestände, die darauf abzielen, durch Gewährung, Versprechung oder Annahme von Vorteilen die rechtskonforme Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bestechung und die Bestechlichkeit von Amtsträgern. Neben dem öffentlichen Bereich existieren auch Regelungen zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr, die Wirtschaftskriminalität betreffen.
Bestechung steht in der Regel für die aktive Handlung: Wer einem Amtsträger durch Gewähren, Versprechen oder
Bestechung im geschäftlichen Verkehr wird als privatwirtschaftliches Korruptionsdelikt bezeichnet. Hierbei geht es um das Versprechen, Anbieten
Die Straftaten dienen dem Schutz der Unabhängigkeit staatlicher Entscheidungen sowie eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Typische Tatbestandsmerkmale