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Besitzangaben

Besitzangaben bezeichnet im Deutschen die Angabe des Besitzers, Eigentümers oder Inhabers eines Gegenstands oder einer Sache. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa in der Linguistik, in Katalogen, Provenienzverzeichnissen, Bibliotheken, Museen und in juristischen Texten. Ziel ist es, nachzuweisen, wem etwas gehört oder wer aktuell über ein Objekt verfügt.

In der linguistischen Nutzung beschreibt Besitzangaben die Form und Mittel, mit denen Besitz in Sprache ausgedrückt

In Katalogen, Archiven, Bibliotheken und Museen finden sich Feldangaben zu Besitzangaben oft als Metadaten oder Provenienzangaben.

Relevanz besteht auch im Rechts- und Verwaltungsbereich: Besitzangaben klären Eigentums- oder Nutzungsrechte, Haftungsfragen und mögliche Transfer-

Siehe auch: Eigentum, Besitz, Provenienz, Herkunft.

wird.
Das
kann
durch
possessive
Pronomen
(mein,
dein),
durch
den
Genitiv
(des
Hauses)
oder
durch
Konstruktionen
mit
von
+
Dativ
(das
Auto
von
Maria)
erfolgen.
Dabei
unterscheiden
sich
Funktion
und
Syntax
je
nach
Sprache
und
Stilregister.
Sie
dokumentieren
den
Eigentümer
oder
die
Besitzgeschichte
eines
Objekts,
geben
Auskunft
über
aktuelle
oder
frühere
Besitzer
und
helfen
bei
der
Verwaltung,
Rechtsfragen
und
der
Provenienzforschung.
Beispiele
sind
Einträge
wie
„Besitzangaben:
Eigentümer/in:
Stadtmuseum
Köln“
oder
„Leihgabe
von
Familie
Müller“.
oder
Leihvereinbarungen.
Sie
ergänzen
Eigentums-
oder
Herkunftsinformationen
und
dienen
der
Transparenz
in
Dokumentation
und
Besitzverhältnissen.