Beschaffungsversprechen
Beschaffungsversprechen bezeichnet in der Beschaffungs- und Lieferkettenpraxis eine Zusage, künftig Waren oder Dienstleistungen zu beschaffen oder aus einer bestimmten Quelle zu beziehen. Der Begriff wird unterschiedlich verwendet: Manchmal handelt es sich um eine formelle vertragliche Verpflichtung, häufig um eine unverbindliche Absichtserklärung innerhalb von Lieferantenbeziehungen oder Rahmenverträgen. Ob eine rechtliche Bindung entsteht, hängt von der konkreten Gestaltung ab; eine rechtlich verbindliche Verpflichtung ergibt sich typischerweise erst durch vertragliche Vereinbarungen, Zusicherungen oder vertragliche Klauseln. Ohne solche vertraglichen Bestandteile bleibt es meist eine Planungs- oder Signalisierungsmaßnahme.
Anwendungsfelder liegen in der Beschaffungsplanung, der Kapazitätsabsicherung, der Preis- und Lieferstabilität sowie der Lieferantenentwicklung. Beschaffungsversprechen dienen
Vorteile ergeben sich durch bessere Kapazitätsplanung, gestärkte Lieferantenbeziehungen und verbesserte Verhandlungsspielräume. Risiken bestehen in der falschen
Beispiel: Ein Automobilzulieferer sichert sich gegenüber einem Stahlhersteller eine Abnahmequote für das nächste Jahr zu, was
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