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Beschaffungsversprechen

Beschaffungsversprechen bezeichnet in der Beschaffungs- und Lieferkettenpraxis eine Zusage, künftig Waren oder Dienstleistungen zu beschaffen oder aus einer bestimmten Quelle zu beziehen. Der Begriff wird unterschiedlich verwendet: Manchmal handelt es sich um eine formelle vertragliche Verpflichtung, häufig um eine unverbindliche Absichtserklärung innerhalb von Lieferantenbeziehungen oder Rahmenverträgen. Ob eine rechtliche Bindung entsteht, hängt von der konkreten Gestaltung ab; eine rechtlich verbindliche Verpflichtung ergibt sich typischerweise erst durch vertragliche Vereinbarungen, Zusicherungen oder vertragliche Klauseln. Ohne solche vertraglichen Bestandteile bleibt es meist eine Planungs- oder Signalisierungsmaßnahme.

Anwendungsfelder liegen in der Beschaffungsplanung, der Kapazitätsabsicherung, der Preis- und Lieferstabilität sowie der Lieferantenentwicklung. Beschaffungsversprechen dienen

Vorteile ergeben sich durch bessere Kapazitätsplanung, gestärkte Lieferantenbeziehungen und verbesserte Verhandlungsspielräume. Risiken bestehen in der falschen

Beispiel: Ein Automobilzulieferer sichert sich gegenüber einem Stahlhersteller eine Abnahmequote für das nächste Jahr zu, was

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dazu,
Lieferanten
Planungssicherheit
zu
geben
und
gleichzeitig
dem
Käufer
eine
verlässliche
Bedarfsmeldung
zu
signalisieren.
In
der
Praxis
kann
es
sich
um
interne
Zielsetzungen,
Zusagen
im
Rahmen
von
Rahmenverträgen
oder
um
vertraglich
bindende
Lieferzusagen
handeln.
oder
überzogenen
Zusage,
die
bei
Nichterfüllung
zu
Konflikten
oder
Schadenersatzansprüchen
führen
kann,
insbesondere
wenn
eine
rechtliche
Bindung
besteht.
dem
Hersteller
Planungssicherheit
gibt.
Beschaffungsversprechen
ist
damit
ein
flexibles
Instrument,
dessen
konkrete
Rechtswirkung
vom
jeweiligen
Vertrag
abhängt.