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Beschäftigungszeitraum

Beschäftigungszeitraum bezeichnet im Arbeits- und Personalwesen die zeitliche Ausdehnung eines Arbeitsverhältnisses. Er beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn und endet mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf eines befristeten Vertrags. In der Praxis dient der Beschäftigungszeitraum als zentrale Größe zur Dokumentation der Dienstzeit und zur Ermittlung von Ansprüchen und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Anwendungsbereiche: Der Beschäftigungszeitraum bildet die Grundlage für die Berechnung der Dienstzeit, die Bestimmung von Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen

Besonderheiten: Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen läuft der Beschäftigungszeitraum fort, bis das Verhältnis endet. Bei befristeten Verträgen bestimmt

und
gegebenenfalls
für
die
Zuordnung
zu
Vergütungsgruppen
oder
Bonuszahlungen.
Er
wird
in
Personalakten
festgehalten
und
dient
der
Planung
von
Personalentwicklung,
Sozialleistungen
und
Renten-
beziehungsweise
Rentenversicherungspflichten
im
jeweiligen
Rechtsrahmen.
der
Vertrag
die
Laufzeit;
Folgeverträge
können
den
Zeitraum
je
nach
Rechtslage
als
fortlaufende
Beschäftigung
gelten
lassen
oder
separat
zählen.
Tarifverträge
oder
Betriebsvereinbarungen
können
hiervon
abweichende
Regelungen
treffen.
Zeiten
von
Abwesenheiten
wie
Elternzeit,
Mutterschutz
oder
längeren
Freistellungen
können
den
konkreten
Umgang
mit
dem
Beschäftigungszeitraum
beeinflussen,
je
nach
geltendem
Recht
und
vertraglichen
Vereinbarungen.