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Bereitschaftsdienste

Bereitschaftsdienste sind eine Form der Arbeitszeit, bei der Mitarbeitende außerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar und einsatzbereit bleiben müssen, um bei Bedarf Aufgaben zu übernehmen. Häufig handelt es sich um fest planbare, wiederkehrende Verpflichtungen; der Beschäftigte bleibt in einem Einsatzort, einer Bereitschaftszone oder in der Nähe der Arbeitsstelle, sodass er innerhalb kurzer Zeit an seinem Arbeitsplatz oder Einsatzort sein kann. Im Gegensatz dazu bezeichnet Rufbereitschaft (Rufbereitschaft) eine Phase der Erreichbarkeit, während der der Arbeitnehmer privat tätig sein darf, jedoch auf Anruf hin arbeiten muss und nicht zwingend am Einsatzort verbleibt. Die konkrete Einordnung, ob Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt, hängt vom vertraglichen Rahmen und gesetzlichen Vorgaben ab. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich Arbeits- und Pausenregelungen; Bereitschaftsdienste können je nach Ausgestaltung als Arbeitszeit zählen oder nicht. Tarif- oder Arbeitsverträge können zusätzliche Bestimmungen zu Vergütung, Freizeitausgleich oder Zuschlägen enthalten.

Bereitschaftsdienste finden sich vor allem im Gesundheitswesen (Ärzte, Pflegepersonal), Rettungsdiensten, Feuerwehr, in der Industrie mit 24/7-Störungsdiensten,

im
IT-
und
Energiesektor
sowie
in
kritischen
Infrastrukturen.
Typische
Gestaltungselemente
sind
Rotationen,
Mindestruhezeiten
nach
Einsätzen,
Zuschläge
oder
Freizeitausgleich.
Kritik
richtet
sich
oft
gegen
Belastungen,
Schlafmangel
und
Auswirkungen
auf
die
Work-Life-Balance,
weshalb
viele
Organisationen
an
einer
fairen
Vergütung,
klaren
geregelten
Einsatzzeiten
und
ausreichenden
Ruhepausen
arbeiten.