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Behördendiensten

Behördendiensten bezeichnet die von Behörden bereitgestellten Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Dazu gehören Verwaltungsverfahren wie An- und Ummeldungen, Beantragung von Ausweisen, Genehmigungen, Lizenzen, Steuer- und Sozialleistungen, Baurecht, Gewerbeanmeldungen sowie Auskünfte und Bescheinigungen. Ziel ist es, Rechtsansprüche umzusetzen, Pflichten zu erfüllen und das Funktionieren der staatlichen Ordnung sicherzustellen. Die Bearbeitung erfolgt nach festgelegten Rechtsgrundlagen, Verfahren und Fristen; grundlegend sind Gleichbehandlung, Transparenz, Rechtsverbindlichkeit und Datenschutz.

Behördendiensten werden über verschiedene Kanäle angeboten. Typische Formen sind persönliche Vorsprache in Serviceeinrichtungen wie Bürgerservicezentren, telefonische

Beispiele: Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen; Melderegistereinträge; Führerschein- und Fahrzeuganträge; Anmeldung eines Unternehmens; Bauanträge; Inanspruchnahme von

Digitalisierung und E-Government gewinnen an Bedeutung. Ziel ist ein nutzerfreundlicher, barrierearmer Zugang zu allen Behördendiensten, unterstützt

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oder
schriftliche
Anfragen
sowie
Online-Behördendienste.
Online-Angebote
ermöglichen
das
Ausfüllen
von
Formularen,
das
Hochladen
von
Unterlagen,
Terminvereinbarungen
und
in
einigen
Fällen
die
Ausstellung
elektronischer
Dokumente.
Viele
Verwaltungen
arbeiten
an
der
Verknüpfung
von
Daten
und
der
Standardisierung
von
Prozessen,
um
Abläufe
zu
beschleunigen
und
One-Stop-Services
zu
ermöglichen,
etwa
durch
zentrale
Portale.
Kindergeld,
Wohngeld
oder
anderen
Sozialleistungen;
Steuererklärungen
und
Auskünfte.
durch
gesetzliche
Datenschutz-
und
Sicherheitsanforderungen.