Behindertenhilfen
Behindertenhilfen bezeichnet in Deutschland ein Spektrum sozialer Dienste und Leistungen, die Menschen mit Behinderungen helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, am Bildungs- und Arbeitsleben teilzunehmen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Begriff umfasst Unterstützungsangebote unterschiedlicher Träger – öffentliche Verwaltungen, Wohlfahrtsverbände und private Anbieter – die aufeinander abgestimmt arbeiten.
Zu den Leistungen gehören persönliche Assistenz (einschließlich Begleitung im Alltag, Haushaltsunterstützung und Begleitung zu Ämtern), ambulante
Rechtlich basieren Behindertenhilfen in Deutschland vor allem auf dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
Die Leistungen werden in der Regel von Kommunen und Sozialhilfeträgern erbracht, teils mit Mitteln der Pflegeversicherung.
Historisch gewannen Behindertenhilfen im 20. Jahrhundert an Bedeutung mit der Bewegung zur Selbstbestimmung von Menschen mit