Behandlungsfähig
Behandlungsfähig bezeichnet in der medizinischen Ethik und Rechtsanwendung die Fähigkeit einer Person, die notwendigen Informationen zu einer medizinischen Behandlung zu verstehen, deren Bedeutung einzuschätzen, logisch zu urteilen und eine eigenständige Willensäußerung darüber abzugeben. Diese Einwilligungsfähigkeit ist in der Regel spezifisch für die jeweilige Behandlungssituation und kann zeitlich variieren. Vier Kriterien werden häufig herangezogen: Verstehen der relevanten Informationen, Einschätzung der eigenen Situation und der Folgen, vernünftiges Abwägen der Optionen und klare Äußerung eines Willens.
Behandlungsfähig ist demnach, wer die Behandlung verstehen, deren Folgen einschätzen, logisch abwägen und einen konsistenten Entscheidungswillen
In der Praxis erfolgt die Beurteilung durch Ärzte, oft in Zusammenarbeit mit Ethikkommissionen, Angehörigen und ggf.
In Notfällen können lebenswichtige Maßnahmen oft ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung erfolgen, sofern keine eindeutig widersprochenen Wünsche