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BedarfsErmittlung

BedarfsErmittlung, auch Bedarfsermittlung oder Bedarfsbestimmung, bezeichnet ein systematisches Verfahren zur Feststellung des tatsächlichen Bedarfs an Ressourcen, Leistungen oder Gütern. Ziel ist es, den Bedarf von Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen zu erkennen und darauf aufbauend passende Maßnahmen, Angebote oder Investitionen abzuleiten. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, insbesondere in der Sozial- und Gesundheitsfürsorge, der Bildung, der Daseinsvorsorge sowie in der Beschaffung und Planung.

Anwendungsbereiche: In der Sozialarbeit und Pflege dient die BedarfsErmittlung der individuellen Unterstützungsbedarfe, um geeignete Hilfen zu

Typischer Ablauf: Ziel festlegen; relevante Daten erheben (Interviews, Fragebögen, Beobachtungen, Nutzungsdaten); Bedarfe analysieren und priorisieren; Maßnahmen

Aus den Ergebnissen entstehen Bedarfs- oder Leistungsprofile, Handlungspläne, Förderanträge oder Budgetentscheidungen. Die BedarfsErmittlung dient der zielgerichteten

Herausforderungen umfassen unvollständige oder verzerrte Daten, Subjektivität in der Bewertung, wechselnde Bedürfnisse, Stakeholder-Interessen und datenschutzrechtliche Anforderungen.

planen.
In
Bildung
und
Stadtplanung
werden
Bedarfe
für
Angebote,
Räume
und
Infrastruktur
ermittelt.
In
der
Beschaffung
dient
sie
der
Bestimmung
von
Mengen,
Spezifikationen
und
Investitionsbedarf.
ableiten;
Ergebnisse
dokumentieren;
Umsetzung
begleiten
und
überprüfen.
Methoden
können
qualitative
(Interviews,
Fokusgruppen)
und
quantitative
(Umfragen,
Kennzahlen)
Ansätze
kombinieren.
Wesentliche
Elemente
sind
Datenschutz,
Partizipation
der
Betroffenen
sowie
Transparenz
und
Nachvollziehbarkeit
der
Bewertung.
Ressourcenzuordnung,
Qualitätssteigerung
von
Angeboten
und
der
Vermeidung
von
Über-
oder
Unterversorgung.
Sie
bildet
oft
eine
Grundlage
für
weitere
Planungs-
oder
Beschaffungsverfahren.
Eine
gute
BedarfsErmittlung
nutzt
evidenzbasierte
Instrumente,
validiert
Ergebnisse
und
ermöglicht
regelmäßige
Aktualisierungen.