Bebauungsfähigkeit
Bebauungsfähigkeit bezeichnet im deutschen Baurecht die Fähigkeit eines Grundstücks, entsprechend den geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen bebaut zu werden. Sie beschreibt, ob und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung im Rahmen des jeweils gültigen Planungsrechts zulässig ist. Die Beurteilung erfolgt vor allem anhand des örtlichen Bauleitplans oder, sofern kein Bebauungsplan vorliegt, anhand der allgemeinen baugesetzlichen Vorschriften.
Zur Bestimmung der Bebauungsfähigkeit dienen zwei zentrale Grundlagen: der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. der Bebauungsplan (BPlan) der
Weitere Einflussgrößen: Baulasten, Abstandsflächen, Höhendimensionen, Geschossflächenzahl (GFZ) oder Trauf- bzw Firsthöhe, soweit im Bauleitplan oder in
Praktischer Hinweis: Die Feststellung der Bebauungsfähigkeit erfolgt durch die kommunale Bauaufsicht oder das Stadtplanungsamt. Käufer oder