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BaselAbkommen

Das BaselAbkommen, häufig als Basel-Abkommen bezeichnet, bezeichnet eine Reihe internationaler Standards zur Regulierung und Aufsicht von Banken, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt wurden. Der Ausschuss, bestehend aus Zentralbankern und Aufsichtsbehörden führender Volkswirtschaften, wurde 1974 unter dem Dach des Bank für Internationalen Zahlungsausgleich gegründet, um eine konsistente Regulierung globaler Banken sicherzustellen und das Risiko systemischer Krisen zu verringern.

Basel I, eingeführt 1988, legte einheitliche Mindestkapitalanforderungen fest: Banken mussten mindestens 8 Prozent der risikogewichteten Aktiva

Basel II, veröffentlicht 2004/2006, baute auf drei Säulen auf: 1) Mindestkapital, 2) Aufsichtsprozess, 3) Marktdisziplin. Es

Basel III, entwickelt nach der Finanzkrise 2007–2009 und schrittweise ab 2010 umgesetzt, stärkte Kapitalqualität und -quantität.

Die BaselAbkommen sind internationale Standards, die rechtlich nicht unmittelbar bindend sind; Staaten implementieren sie durch nationales

halten.
Die
Risikogewichtung
orientierte
sich
an
der
Risikoklasse
der
Aktiva,
wobei
Kreditrisiken
stärker
gewichtet
wurden.
Ziel
war
es,
die
Widerstandsfähigkeit
des
Bankensektors
gegenüber
Kreditrisiken
zu
erhöhen.
ermöglichte
erweiterte
interne
Risikobewertungen
(IRB-Ansätze)
und
stärkere
Offenlegung.
Die
Umsetzung
variierte
weltweit,
wodurch
der
Regulierungskorridor
in
der
Praxis
unterschiedlich
ausfiel.
Es
führte
strengere
Mindestkapitalquoten
ein,
einschließlich
einer
höheren
Eigenkapitalqualität
(Common
Equity
Tier
1)
und
eines
Kapitalerhaltungspuffers
von
2,5%.
Zusätzlich
wurden
eine
Leverage
Ratio
von
mindestens
3%
sowie
neue
Liquiditätsstandards
(LCR)
und
eine
langfristige
Refinanzierungskennzahl
(NSFR)
eingeführt,
um
die
Stabilität
des
Bankensektors
zu
erhöhen.
Recht
und
Aufsichtsregime.
Umsetzungstiefe
und
Fristen
variieren,
und
Kritik
bezieht
sich
auf
Komplexität,
Implementierungskosten,
potenzielle
prozyklische
Effekte
und
regulatorische
Arbitage.