Mindestkapitalquoten
Mindestkapitalquoten sind gesetzlich festgelegte Mindestverhältnisse von Kapital zu risikogewichteten Aktiva, die Finanzinstitute vorhalten müssen. Sie dienen dazu, Verluste zu absorbieren, Insolvenzen zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems zu stärken.
Im internationalen Reformpaket Basel III wurden die Mindestquoten neu definiert. In der Europäischen Union werden die
Die Basler Vorgaben sehen unter anderem folgende Mindestwerte vor: CET1-Minimum 4,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva; Gesamt-Tier-1-Kapitalquote
Die Umsetzung erfolgt durch nationale Aufsichtsbehörden; Banken müssen regelmäßig Offenlegungen vornehmen. Mindestkapitalquoten werden angepasst, um Prozyklizität