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ArzneimittelAgentur

Arzneimittelagentur bezeichnet allgemein eine staatliche Behörde oder öffentlich-rechtliche Einrichtung, die für die Regulierung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten verantwortlich ist. Ziel ist es, Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln zu gewährleisten und den Zugang zu sicheren Therapien zu ermöglichen. Je nach Land kann der Begriff variieren; man spricht auch von Arzneimittelbehörde oder Bundesinstitut.

Zu den Kernaufgaben gehören die Prüfung und Zulassung neuer Arzneimittel (Marketing Authorization), die Bewertung klinischer Daten,

Rechtlich stehen Arzneimittelagenturen meist unter einem Gesundheitsministerium oder fungieren als unabhängige Behörden. Sie arbeiten international zusammen

Beispiele für solche Strukturen sind die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in der EU sowie nationale Behörden wie

die
Überwachung
der
Arzneimittelsicherheit
(Pharmacovigilance)
sowie
das
Risikomanagement
und
die
Post-Market-Surveillance.
Außerdem
werden
Herstellungs-
und
Vertriebsstätten
im
Rahmen
von
Guten
Herstellungsmethoden
(GMP)
und
Guten
Vertriebspraktiken
(GDP)
inspiziert,
klinische
Studien
genehmigt
und
überwacht
sowie
Rückrufe
oder
Beschränkungen
angeordnet.
In
vielen
Systemen
spielen
auch
Preisgestaltung,
Erstattung
und
der
Zugang
zu
Medikamenten
eine
Rolle.
und
richten
sich
nach
europäischen
oder
globalen
Regularien.
Wichtige
Orientierungen
liefern
Regelwerke
der
International
Council
for
Harmonisation
(ICH)
sowie
Abkommen
und
Vorgaben
der
Weltgesundheitsorganisation.
In
der
Europäischen
Union
erfolgt
die
Zulassung
oft
zentral
über
die
Europäische
Arzneimittelagentur
(EMA)
mit
nationalen
Behörden,
während
andere
Länder
eigenständige
Regulierungsstrukturen
betreiben.
das
Bundesinstitut
für
Arzneimittel
und
Medizinprodukte
(BfArM)
in
Deutschland
oder
entsprechende
Institutionen
in
anderen
Staaten.
Das
zentrale
Ziel
bleibt
der
Schutz
der
Patientinnen
und
Patienten
durch
fundierte,
transparente
Regulierung
von
Arzneimitteln.