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Archivkopien

Archivkopien sind Kopien von kulturell relevanten Werken, die ausschließlich zu Langzeitarchivierungszwecken angefertigt werden. Sie dienen der Erhaltung von Originalmaterialien, der Sicherung gegen Verlust, Beschädigung oder Veralterung sowie der Migration in zeitgemäße Speichersysteme. Archivkopien werden typischerweise von Bibliotheken, Archiven, Museen oder Rechteinhabern erstellt und bewahrt. Im Gegensatz zu Verwertungs- oder Vertriebsfassungen sind Archivkopien in erster Linie nicht für die Allgemeinöffentlichkeit bestimmt; der Zugang ist häufig auf fachliche Benutzerkreise beschränkt, abhängig von Rechten und Nutzungsbedingungen.

Zu ihrem Bestand gehören digitale Archivkopien sowie analoge Kopien auf Film, Band oder Papier, die rekonstruiert,

Rechtlich gelten Archivkopien oft unter Ausnahmen des Urheberrechts oder spezieller Regelungen in Bibliotheken und Archiven. In

Beispiele für Einrichtungen, die Archivkopien erstellen, sind National- und Universitätsbibliotheken, staatliche Archivalien und Filmarchive sowie Rundfunkanstalten,

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vervollständigt
oder
systematisch
konserviert
werden.
Wichtige
Eigenschaften
sind
Integrität,
Authentizität
und
Provenienz.
Der
Prozess
umfasst
Bewertung,
Digitalisierung
oder
Migration
auf
langlebige
Formate,
Metadatenpflege,
Replikation
an
mehrere
Standorte
und
regelmäßige
Checks
der
Datenintegrität
(Checksums).
vielen
Rechtsordnungen
dürfen
Institutionen
zur
Sicherung
des
kulturellen
Erbes
Kopien
anfertigen,
auch
wenn
die
Originale
nicht
mehr
frei
verfügbar
sind.
Zugriffe
können
von
Nutzungsrechten,
Nutzungsbedingungen
und
Förderrichtlinien
abhängen.
die
ihr
Material
langfristig
sichern.
Archivkopien
tragen
zur
Forschung,
Restaurierung
und
langfristigen
Verfügbarkeit
des
kulturellen
Erbes
bei.