Arbeitsunfall
Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das durch die Arbeit verursacht wird oder sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet und zu einer Verletzung oder Erkrankung führt. In Deutschland ist der Arbeitsunfall im Sozialgesetzbuch Buch VII (SGB VII) geregelt und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Zuständige Träger sind die Berufsgenossenschaften und andere Unfallversicherungsträger. Dazu zählen Unfälle am Arbeitsplatz, Tätigkeiten im Auftrag des Arbeitgebers, Dienstreisen sowie Wegeunfälle, sofern der direkte Weg genutzt wird.
Melde- und Leistungswege: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle der zuständigen Unfallversicherung zu melden. Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Leistungen und Folgen: Im Falle eines Arbeitsunfalls erhalten Betroffene medizinische Versorgung, medizinische Rehabilitation und gegebenenfalls berufliche
Prävention und Statistik: Arbeitgeber müssen Gefährdungen ermitteln, Schutzmaßnahmen treffen, Mitarbeiter schulen und Arbeitsunfälle verhindern. Statistik und
Beispiele: Sturz auf nasser Treppe, Verletzungen durch Maschinenbedienung, Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, Verletzungen beim