Anwaltszwang
Anwaltszwang, auch als Pflicht zur Rechtsvertretung bezeichnet, bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten Rechtsstreitigkeiten durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu werden. Der Begriff wird vor allem in deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet. Er ist kein genereller Ausschluss des Selbstvertretungsrechts, sondern greift nur in festgelegten Bereichen und Gerichtsebenen.
Anwendungsbereiche variieren je nach Rechtsgebiet und Jurisdiktion. Typische Fälle umfassen zivilrechtliche Streitigkeiten in bestimmten Instanzen, Verwaltungs-
Folgen: Wird kein oder kein ausreichender Rechtsbeistand gestellt, kann das Verfahren unterbrochen, das Vorbringen als unzulässig
Historisch entwickelte sich der Anwaltszwang als Reaktion auf zunehmende Rechtskomplexität. In der Praxis dient er der