Anteilsübertragung
Anteilsübertragung bezeichnet die Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder einer Beteiligung an einer Kapital- oder Personengesellschaft von einem Eigentümer auf einen anderen. Typische Formen sind der Erwerb von Aktien in einer Aktiengesellschaft (AG) oder der Anteilserwerb an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch Partnerschaften wie OHG oder KG können betroffen sein. Die Übertragung führt grundsätzlich zum Wechsel der Rechte und Pflichten des Anteilseigners, insbesondere Stimmrechte, Gewinnansprüche und Mitwirkungsrechte. Gesellschaftsverträge und Satzungen können die Übertragung durch Zustimmung, Vorkaufsrechte oder weitere Beschränkungen regeln.
In Deutschland sind die rechtlichen Voraussetzungen je nach Rechtsform unterschiedlich. Bei der GmbH bedarf der Übertragungsakt
Der Ablauf umfasst Verhandlung, Bewertung, notarielle Beurkundung (bei GmbH-Anteilen), Abtretungserklärung, Mitteilung an die Gesellschaft und die
Steuerlich können Veräußerung oder Übertragung von Anteilen je nach Rechtsform und persönlicher Situation steuerliche Folgen haben,