Anlageverträglichkeit
Anlageverträglichkeit bezeichnet die Übereinstimmung einer geplanten oder bestehenden Anlage mit den umgebenden Nutzungen, Schutzgütern und Rechtsvorgaben. In Planung, Genehmigung und Betrieb dient sie dazu, Konflikte zu erkennen und durch Maßnahmen zu vermeiden oder zu mildern. Der Begriff wird vor allem im Bereich von Energie- und Industrieanlagen, Verkehrsinfrastruktur und Großprojekten verwendet.
Der Bewertungsumfang umfasst technische Auswirkungen wie Lärm, Emissionen, Erschütterungen, visuelle Beeinträchtigungen, aber auch räumliche Auswirkungen auf
In der Praxis erfolgt eine frühzeitige Prüfung im Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren, unterstützt durch Umweltverträglichkeitsprüfungen, simulationsbasierte Gutachten,
Rechtlich wird Anlageverträglichkeit durch nationales und europäisches Planungs- und Umweltrecht beeinflusst, etwa Baugesetzbuch, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie