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Aktionärs

Aktionär ist eine Person oder Institution, die Anteile an einer Aktiengesellschaft besitzt und damit Eigentümer eines Teils des Unternehmens wird. Der Genitivform Aktionärs wird in bestimmten Texten verwendet, um die Rechte oder Ansprüche der Aktionäre zu bezeichnen.

Zu den wesentlichen Rechten der Aktionäre gehören das Stimmrecht in der Hauptversammlung, der Anspruch auf Dividende

Typen von Aktionären unterscheiden sich durch Herkunft und Anteilshöhe: Privatanleger und institutionelle Investoren wie Banken, Pensionsfonds

Veräußerung und Erwerb von Aktien erfolgen in der Regel an einer Börse oder außerbörslich. Viele Aktien werden

In der Praxis beeinflussen Aktionäre die Unternehmensführung vor allem durch Wahlen von Gremien, Beschlussfassungen in der

und
Informationen
über
das
Unternehmen,
sowie
die
Möglichkeit,
Anträge
zu
stellen
oder
Beschlüsse
anzufechten.
Aktionäre
tragen
das
wirtschaftliche
Risiko
der
Kapitalanlage
und
partizipieren
an
Gewinnausschüttungen
und
Kursgewinnen.
oder
Investmentfonds.
Beziehungen
zwischen
Mehrheits-
und
Minderheitsaktionären
prägen
die
Unternehmensführung;
bei
börsennotierten
Gesellschaften
können
Aktienarten
variieren,
etwa
Stammaktien
und
Vorzugsaktien,
die
unterschiedliche
Stimmrechte
oder
Dividendenrechte
ermöglichen.
heute
als
Namensaktien
in
Wertpapierregister
geführt;
dematerialisierte
Formen
in
Depots
ersetzen
Inhaberaktien.
Generalversammlung
und
durch
Einfluss
auf
Kapitalmaßnahmen
wie
Kapitalerhöhungen
oder
Fusionen.
In
Deutschland,
Österreich
und
der
Schweiz
arbeiten
Unternehmen
in
der
Regel
mit
einem
Vorstand
(Geschäftsführung)
und
einem
Aufsichtsrat,
dessen
Mitglieder
von
der
Generalversammlung
gewählt
werden;
die
Mitbestimmung
variiert
je
nach
Rechtsordnung
und
Unternehmensgröße.