Namensaktien
Namensaktien, oder Namensaktien einer Aktiengesellschaft, sind Aktien, bei denen der Eigentümer im Aktienregister der Gesellschaft namentlich geführt wird. Die Identität und oft auch die Anschrift des Anlegers sind damit bekannt, wodurch die Anteile gegenüber Dritte nachweisbar sind. Im Gegensatz zu Inhaberaktien besteht kein Anspruch auf eine physische Urkunde, oder die Urkunde dient primär als Beleg; der rechtliche Eigentumserwerb erfolgt überwiegend durch Eintragung in das Register.
Transfer und Verwaltung erfolgen durch Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Der Erwerber wird Eigentümer, sobald
Die näheren Rechte der Aktionäre ergeben sich aus dem Aktiengesetz sowie der Satzung der Gesellschaft. Üblicherweise
Im Vergleich zu Inhaberaktien erleichtert die Namensaktie Transparenz über die Eigentümerstruktur und erleichtert die Kommunikation mit