Abzugsbeträge
Abzugsbeträge bezeichnet man Beträge, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens oder der steuerlichen Belastung abgezogen werden dürfen. Sie dienen dazu, persönliche Verhältnisse, Kosten oder Belastungen der Steuerbemessung Rechnung zu tragen. In Deutschland ergeben sich Abzugsbeträge aus dem Einkommensteuergesetz sowie vergleichbaren Regelwerken; die Höhe variiert je nach Steuerart, Rechtskreis und individueller Situation.
Typische Abzugsbeträge umfassen unter anderem:
- Werbungskostenpauschale oder individuelle Werbungskosten, etwa für Arbeitsmittel, Reisekosten oder Fortbildung,
- Sonderausgabenpauschale sowie konkrete Sonderausgaben wie bestimmte Versicherungsbeiträge,
- Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung),
- Kinderabzugsbeträge (Freibeträge oder Pauschbeträge),
- außergewöhnliche Belastungen, sofern sie die zumutbare Belastung überschreiten,
- bei Unternehmen: abzugsfähige Betriebsausgaben; Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer.
In der Praxis mindern Abzugsbeträge das Einkommen bzw. die steuerliche Bemessungsgrundlage; die konkrete Berechnung hängt von