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Werbungskostenpauschale

Werbungskosten haben in der deutschen Steuerpraxis den Zweck, Aufwendungen abzuziehen, die durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit entstehen. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Verwendet wird der Begriff überwiegend für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; bei Selbständigkeit sprechen Steuerpflichtige von Betriebsausgaben. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere §9.

Zu den typischen Werbungskosten gehören Kosten, die unmittelbar der Ausübung des Berufs dienen. Beispiele sind die

In der Praxis können Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) geltend machen, die automatisch berücksichtigt wird, sofern keine

Für die Abgabe der Steuererklärung gilt: Werbungskosten werden in der Regel mit der Einkommensteuererklärung angegeben. Die

Fahrtkosten
zur
Arbeitsstätte
(Entfernungspauschale
oder
Pendlerpauschale),
beruflich
veranlasste
Reisekosten,
Aufwendungen
für
Fort-
und
Weiterbildungen,
Arbeitsmittel
wie
Computer
oder
Fachliteratur,
notwendige
Arbeitskleidung,
Kosten
einer
doppelte
Haushaltsführung
aus
beruflichen
Gründen,
Umzugskosten
im
Zusammenhang
mit
der
Arbeitsaufnahme,
Mitgliedsbeiträge
in
Berufsverbänden
sowie
Aufwendungen
für
Versicherungen
und
Steuerberatung.
Außerdem
können
Kosten
im
Zusammenhang
mit
einer
Bewerbung
als
Werbungskosten
abgesetzt
werden.
Einzelaufstellung
der
tatsächlichen
Kosten
vorgenommen
wird.
Wer
höhere,
nachweisbare
Werbungskosten
hat,
kann
stattdessen
die
einzelnen
Posten
mit
Belegen
geltend
machen.
Belege
sind
für
eine
Einzelaufstellung
erforderlich;
ohne
Einzelaufstellung
profitieren
Steuerpflichtige
von
der
Pauschale.
aufzubewahrenden
Unterlagen
sollten
so
lang
wie
gesetzlich
vorgeschrieben
aufbewahrt
werden,
da
das
Finanzamt
Nachweise
anfordern
kann.
Werbungskosten
helfen,
das
zu
versteuernde
Einkommen
zu
mindern,
ohne
dass
sie
pauschal
festgelegt
sind.