Werbungskostenpauschale
Werbungskosten haben in der deutschen Steuerpraxis den Zweck, Aufwendungen abzuziehen, die durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit entstehen. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Verwendet wird der Begriff überwiegend für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; bei Selbständigkeit sprechen Steuerpflichtige von Betriebsausgaben. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere §9.
Zu den typischen Werbungskosten gehören Kosten, die unmittelbar der Ausübung des Berufs dienen. Beispiele sind die
In der Praxis können Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) geltend machen, die automatisch berücksichtigt wird, sofern keine
Für die Abgabe der Steuererklärung gilt: Werbungskosten werden in der Regel mit der Einkommensteuererklärung angegeben. Die