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abzugsfähige

Abzugsfähige ist ein in der Steuer- und Buchführungssprache gebrauchtes Adjektiv, das Kosten, Aufwendungen oder Beträge beschreibt, die steuerlich vom Einkommen abgezogen werden können. Gemeint ist damit die Fähigkeit einer Ausgabe, den steuerpflichtigen Gewinn oder das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Die Grundform abzugsfähig wird entsprechend dekliniert, z. B. abzugsfähige Kosten, abzugsfähige Werbungskosten, abzugsfähige Betriebsausgaben.

In der Praxis finden sich abzugsfähige Aufwendungen in verschiedenen Bereichen. Typische Beispiele sind Betriebsausgaben, Werbungskosten für

Die Abzugsfähigkeit beeinflusst die Berechnung der Steuerlast unmittelbar, da sie das zu versteuernde Einkommen verringert. Unternehmen,

Verwandte Begriffe sind steuerlich abzugsfähig, Abzugsfähigkeit, Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Verluste, die in bestimmten Fällen vor-

Arbeitnehmer,
Sonderausgaben
sowie
unter
bestimmten
Voraussetzungen
auch
außerordentliche
Belastungen.
Ob
eine
Ausgabe
abzugsfähig
ist,
hängt
von
den
geltenden
Vorschriften
des
jeweiligen
Steuerrechtsrahmens,
von
Nachweisen
und
oft
auch
von
Höchstbeträgen
oder
Abzugsbeschränkungen
ab.
Nicht
alle
Kosten
können
abzugsfähig
sein;
manche
sind
vollständig
oder
teilweise
ausgeschlossen.
Selbstständige
und
Privatpersonen
prüfen
daher
regelmäßig,
ob
und
in
welchem
Umfang
Ausgaben
als
abzugsfähig
anerkannt
werden.
Zur
Geltendmachung
sind
üblicherweise
Belege
und
Nachweise
erforderlich,
und
die
entsprechenden
Positionen
werden
in
der
Steuererklärung
entsprechend
aufgeführt.
oder
zurückgetragen
werden
können.