zulassungspflichtige
Zulassungspflichtige bezeichnet in der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache Dinge, Tätigkeiten oder Akteure, für die eine behördliche Zulassung erforderlich ist, bevor sie wirtschaftlich genutzt, verkauft oder betrieben werden dürfen. Zulassung bedeutet hier eine behördlich genehmigte Erlaubnis, die nach Prüfung von Sicherheit, Qualität oder Leistungsfähigkeit erteilt wird. Der Begriff kommt in vielen Rechtsgebieten vor und kennzeichnet eine formale Hürde zum Rechtsverkehr.
Typische Anwendungsbereiche sind umfangreich und variieren je nach Rechtsgebiet. In der Praxis gehören dazu Arzneimittel und
Das Zulassungsverfahren umfasst in der Regel das Einreichen von Anträgen mit technischen Daten, Sicherheits- und Wirksamkeitsnachweisen
Folgen von Nichtbeachtung oder Verstößen gegen Zulassungspflichten können erheblich sein: Inverkehrbringen, Betrieb oder Anwendung ohne gültige
Auf EU-Ebene bestehen Harmonisierungstendenzen, dennoch behalten nationale Behörden oft wesentliche Zuständigkeiten für Erteilung, Überwachung und Durchsetzung