Home

zulassungspflichtige

Zulassungspflichtige bezeichnet in der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache Dinge, Tätigkeiten oder Akteure, für die eine behördliche Zulassung erforderlich ist, bevor sie wirtschaftlich genutzt, verkauft oder betrieben werden dürfen. Zulassung bedeutet hier eine behördlich genehmigte Erlaubnis, die nach Prüfung von Sicherheit, Qualität oder Leistungsfähigkeit erteilt wird. Der Begriff kommt in vielen Rechtsgebieten vor und kennzeichnet eine formale Hürde zum Rechtsverkehr.

Typische Anwendungsbereiche sind umfangreich und variieren je nach Rechtsgebiet. In der Praxis gehören dazu Arzneimittel und

Das Zulassungsverfahren umfasst in der Regel das Einreichen von Anträgen mit technischen Daten, Sicherheits- und Wirksamkeitsnachweisen

Folgen von Nichtbeachtung oder Verstößen gegen Zulassungspflichten können erheblich sein: Inverkehrbringen, Betrieb oder Anwendung ohne gültige

Auf EU-Ebene bestehen Harmonisierungstendenzen, dennoch behalten nationale Behörden oft wesentliche Zuständigkeiten für Erteilung, Überwachung und Durchsetzung

Tierarzneimittel,
Medizinprodukte,
Pflanzenschutzmittel
sowie
bestimmte
chemische
Substanzen
oder
Bauprodukte
in
sicherheitsrelevanten
Kontexten.
Auch
Fahrzeuge,
Fahrzeugteile
oder
sonstige
sicherheitskritische
Güter
können
zulassungspflichtig
sein,
ebenso
Tätigkeiten,
deren
Ausübung
eine
staatliche
Überprüfung
voraussetzt.
sowie
Konformitätsbewertungen.
Behörden
prüfen
die
Unterlagen,
führen
gegebenenfalls
Prüfungen
durch
und
erteilen
bei
Erfüllung
der
Anforderungen
eine
Lizenz,
eine
Marketingzulassung
oder
eine
Betriebserlaubnis.
Häufig
sind
Bedingungen,
Nach-
bzw.
Periodenprüfungen
sowie
Nachweise
zur
laufenden
Überwachung
Bestandteil
des
Verfahrens.
Zulassung
kann
verboten,
Produkte
müssen
zurückgerufen
werden,
und
es
drohen
Bußgelder
oder
strafrechtliche
Konsequenzen.
In
vielen
Rechtsordnungen
bestehen
zudem
Fristen
oder
Verpflichtungen
zur
Verlängerung
bzw.
Aktualisierung
der
Zulassung.
von
Zulassungen
in
ihrem
Hoheitsgebiet.