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zulassungen

Zulassungen bezeichnen in der Regel eine behördliche Genehmigung, die es einer Person, einer Sache oder einer Organisation erlaubt, gesetzlich tätig zu sein, ein Produkt auf den Markt zu bringen oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Zulassungen beruhen auf der Einhaltung gesetzlicher, technischer oder gesundheitlicher Anforderungen und sind meist zeitlich befristet oder an Auflagen geknüpft. Unterschiedliche Bereiche haben unterschiedliche Verfahren und Behörden.

Zu den wichtigsten Bereichen gehören Arzneimittel- und Medizinprodukte; hier ist eine Marktzulassung Voraussetzung für das Inverkehrbringen.

Der Prozess umfasst in der Regel die Einreichung eines Zulassungsdossiers, Prüfungen, Tests, ggf. Audits oder Inspektionen,

Zulassungen unterscheiden sich von Zertifizierungen oder einfachen Genehmigungen: Eine Zulassung erlaubt die rechtliche Inverkehrbringung oder Nutzung

In
der
Europäischen
Union
erfolgt
dies
oft
über
zentrale
Verfahren
über
die
EMA;
nationale
oder
mutual
recognition-Verfahren
sind
ebenfalls
möglich.
Fahrzeuge
und
Fahrzeugteile
benötigen
eine
Typgenehmigung
bzw.
Zulassung
durch
nationale
Behörden
(in
Deutschland
das
Kraftfahrt-Bundesamt)
beziehungsweise
eine
EU-Typgenehmigung.
Chemikalien,
Pflanzenschutzmittel
und
Futtermittel
erfordern
Zulassungen
oder
Registrierung
bei
zuständigen
Behörden;
Kosmetika
müssen
sicherheitsbewertet
werden;
Lebensmittel
und
Nahrungsergänzungsmittel
unterliegen
ebenfalls
Zulassungsverfahren
oder
Notifizierungen.
eine
Bewertung
durch
die
Behörde
und
eine
rechtsverbindliche
Entscheidung.
Zulassungen
können
mit
Auflagen
verbunden,
befristet
oder
an
Bedingungen
geknüpft
sein;
bei
Nichterfüllung
können
sie
geändert,
ausgesetzt
oder
widerrufen
werden.
Periodische
Überprüfungen,
Nachweise
der
fortlaufenden
Konformität
und
Meldepflichten
sichern
die
Aktualität
der
Zulassungen.
eines
Produkts
oder
einer
Tätigkeit,
während
Zertifizierungen
die
Konformität
mit
Standards
belegen.