unveränderter
Der Begriff „unveränderter“ beschreibt etwas, das nicht verändert, nicht modifiziert oder nicht angepasst wird. Im Deutschen wird er häufig im Kontext von Rechtsvorschriften, Verträgen oder technischen Standards verwendet, um die ursprüngliche Form oder den ursprünglichen Zustand eines Dokuments oder einer Regelung zu bezeichnen.
In juristischen und rechtlichen Zusammenhängen bezieht sich „unveränderter“ auf Dokumente oder Bestimmungen, die ohne Änderungen übernommen
Technisch oder organisatorisch kann „unveränderter“ auch auf Originalzustände angewandt werden, etwa bei der Speicherung oder Archivierung
In der Alltagssprache kann „unveränderter“ auch eine neutrale oder wertende Aussage enthalten, etwa wenn jemand sagt,