schutzwürdiger
Schutzwürdiger ist ein deutsches Adjektiv, das etwas oder jemanden beschreibt, der der Schutzbedürftigkeit oder dem Schutz durch Rechtsordnung oder Ethik würdig ist. Die zugehörige Substantivierung Schutzwürdigkeit bezeichnet den Zustand oder das Kriterium, dass etwas als schützenswert anerkannt wird. Der Begriff wird vor allem im juristischen und ethischen Sprachgebrauch verwendet, kommt aber auch in wissenschaftlichen Texten vor.
Etymologie und Bedeutung: Schutzwürdig setzt sich aus schützen und würdig zusammen. Wörtlich bedeutet es „würdig des
Verwendung im Rechts- und Ethikkontext: In der Rechtsanwendung spielt Schutzwürdigkeit eine zentrale Rolle, etwa bei Abwägungen
Weitere Kontexte: In Kultur- und Denkmalschutz oder in Sicherheitskonzepten kann von schutzwürdigen Gütern gesprochen werden, um
Synonyme und Gegenpole: Schützenswert und Schutzbedürftigkeit sind ähnliche Konzepte. Schutzwürdigkeit fokussiert den Anspruch auf Schutz, während