namensrecht
Namensrecht bezeichnet in Deutschland die Rechtsregeln, die den Namen einer natürlichen Person schützen, festlegen, welche Namen geführt werden dürfen, und wie Namen geändert oder gelöscht werden können. Der Name dient der persönlichen Identifikation, dem Schutz der Privatsphäre und der Zuordnung im Rechtsverkehr. Das Namensrecht wird überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Personenstandsgesetz geregelt, ergänzt durch das Marken- und Wettbewerbsrecht, das eine eindeutige Namensführung sicherstellt.
Geltungsbereich und Formen des Namens umfassen den Vor- und Familiennamen sowie Doppel- oder Ehenamen unter bestimmten
Namensschutz bedeutet, dass der Name vor unbefugter Nutzung geschützt ist. Unbefugte Verwendungen, Verwechslungen oder Rufschädigungen können
Verwaltung und Dokumentation erfolgen durch Standesämter im Rahmen des Personenstandsrechts; Namen werden in offiziellen Ausweisen, Geburtsurkunden,
Im digitalen Zeitalter gewinnen Namensrechtliche Fragen zu Profilnamen, Pseudonymen und Identitätsbetrug an Bedeutung. Moderne Rechtsordnungen berücksichtigen