erschließung
Erschließung bezeichnet im Deutschen die Vorbereitung und Herstellung der Nutzbarkeit ungenutzten Bodens oder Bodenschätze. In der Raumordnung bezeichnet der Begriff die Gesamtheit der Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück baulich nutzbar zu machen: Erschließungsplan, Anbindung an Verkehrs- und Versorgungstrassen, Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation), Straßen, Gehwege, Grünflächen sowie öffentlich-rechtliche Infrastruktur. Der Prozess umfasst Planung, Genehmigungen, Finanzierung und Bau von Straßen, Wegen, Wasser- und Abwasserversorgung sowie Anschlüssen an vorhandene Netze. Die Kosten trägt in der Regel der Investor bzw. der Gebietsentwickler, oft durch Erschließungsbeiträge oder Mitverpflichtungen nach dem Baugesetzbuch; in der Praxis kann erst nach Beschluss über einen Bebauungsplan mit der Erschließung begonnen werden. Die Erschließung ist rechtlich getrennt von der eigentlichen Bauausführung und beeinflusst Luft, Verkehr, Umwelt und Stadtbild.
In der Bergbau- und Rohstoffwirtschaft bezeichnet Erschließung die Öffnung eines Lagerstättenvorkommens für Gewinnung. Dazu gehören geologische