Zwischenurteile
Zwischenurteile sind vorläufige gerichtliche Entscheidungen, die während eines laufenden Verfahrens zu einer bestimmten Frage getroffen werden. Sie klären einen Rechts- oder Tatsachenpunkt, der für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits maßgeblich ist, bevor über den eigentlichen Streitinhalt endgültig entschieden wird.
Sie dienen dazu, zentrale Vorfragen zu klären und damit das Verfahren effizienter zu gestalten. Typische Anwendungsbereiche
Zwischenurteile unterscheiden sich von Endurteilen dadurch, dass sie dem gesamten Streit nicht abschließend gerecht werden, sondern
Wie jedes Gerichtsurteil unterliegen Zwischenurteile dem jeweiligen Rechtsmittelrecht. Je nach Falllage können gegen ein Zwischenurteil Beschwerde,
In der deutschen Zivilprozessordnung sind Zwischenurteile als Instrument zur Vorabklärung von Einzelfragen etabliert, die den Weg