Zugänglichmachung
Zugänglichmachung bezeichnet den Prozess, Informationen, Dokumente oder Ressourcen so bereitzustellen, dass sie für bestimmte Adressaten oder die Allgemeinheit zugänglich sind. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, im Rechtswesen, in der Wissenschaft, im Kulturerbe sowie in der Wirtschaft.
Im Verwaltungskontext umfasst die Zugänglichmachung oft die Veröffentlichung oder Weitergabe von Akten und Informationen auf Antrag
Wichtige Kriterien sind die Form der Bereitstellung (digital über Portal, physische Kopien), Nutzungsbedingungen, Langzeitarchivierung, Metadaten und
Zugänglichmachung ist somit ein Balanceakt zwischen Transparenz, Teilhabe und Schutzrechten. Politisch und organisatorisch dient sie der
Siehe auch: Informationsfreiheit, Open Data, Archivwesen, Publikation.