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Zinszahlung

Zinszahlung beschreibt die Überweisung von Zinsen auf geliehenes Kapital oder verzinste Einlagen. Sie ist Bestandteil von Krediten, Anleihen, Spar- oder Anlageprodukten und dient als Entgelt für das Verleihen von Geld. Zinszahlungen können periodisch erfolgen, typischerweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich; die genaue Frequenz ergibt sich aus dem Kredit- oder Vertragswerk.

Bei Krediten wird der Zins häufig aus dem Nominalzins (oder Effektivzins) berechnet. Die Zinszahlung ergibt sich

Bei Anleihen zahlt der Emittent regelmäßig einen Kupon an die Inhaber. Bei einer Nennwertanleihe mit Kupon

Wichtige Begriffe sind Nominalzins, Effektivzins, Zinsperiode, Zinseszins. Zinszahlungen werden häufig steuerlich relevant behandelt: Zinserträge sind in

Zusammengefasst: Zinszahlungen sind regelmäßige Zahlungen als Gegenleistung für geliehenes Kapital und bilden einen zentralen Bestandteil von

aus
dem
Zinsfuß
multipliziert
mit
dem
ausstehenden
Kapital
und
dem
Zeitraum
der
Zinsperiode.
In
einem
Tilgungsdarlehen
ist
der
zu
zahlende
Zinsanteil
im
Verlauf
der
Laufzeit
sinkend,
während
die
Tilgung
steigt;
bei
Zinszahlungen
nur
am
Ende
der
Laufzeit
entfällt
die
Tilgung
während
der
Laufzeit.
von
5%
und
Nennwert
1000
€
ergibt
sich
eine
jährliche
Zinszahlung
von
50
€,
oft
halbjährlich
in
zwei
Raten
von
25
€.
vielen
Jurisdiktionen
steuerpflichtig.
Krediten,
Anleihen
und
verzinsten
Einlagen;
die
konkreten
Beträge
und
Termine
ergeben
sich
aus
dem
jeweiligen
Vertrag.