Zinserträge
Zinserträge bezeichnet den Ertrag aus dem Halten oder Verleihen von Kapital, insbesondere Zinsen aus Spar- und Festgeldkonten, Anleihen, Wertpapierfonds sowie Privatkrediten. Sie entstehen, wenn Kapitalgeber für geliehenes Geld Zinszahlungen erhalten. Im Gegensatz dazu sind Zinszahlungen aus Krediten an andere Kosten für den Schuldner. Zinserträge gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
In Deutschland sind Zinserträge in der Kategorie der Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammengefasst. Seit 2009 unterliegen sie
Ausländische Zinserträge können in Deutschland der ausländischen Quellenbesteuerung unterliegen; Doppelbesteuerung wird durch Anrechnung oder Freistellung vermieden.
Zusammengefasst handelt es sich bei Zinserträgen um eine zentrale Quelle passiven Einkommens, deren steuerliche Behandlung in
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