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Zinserträge

Zinserträge bezeichnet den Ertrag aus dem Halten oder Verleihen von Kapital, insbesondere Zinsen aus Spar- und Festgeldkonten, Anleihen, Wertpapierfonds sowie Privatkrediten. Sie entstehen, wenn Kapitalgeber für geliehenes Geld Zinszahlungen erhalten. Im Gegensatz dazu sind Zinszahlungen aus Krediten an andere Kosten für den Schuldner. Zinserträge gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

In Deutschland sind Zinserträge in der Kategorie der Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammengefasst. Seit 2009 unterliegen sie

Ausländische Zinserträge können in Deutschland der ausländischen Quellenbesteuerung unterliegen; Doppelbesteuerung wird durch Anrechnung oder Freistellung vermieden.

Zusammengefasst handelt es sich bei Zinserträgen um eine zentrale Quelle passiven Einkommens, deren steuerliche Behandlung in

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grundsätzlich
der
Abgeltungsteuer
in
Höhe
von
25
Prozent,
zuzüglich
Solidaritätszuschlag
(5,5
Prozent
der
Steuer)
und
gegebenenfalls
Kirchensteuer.
Damit
ergibt
sich
eine
Gesamtbelastung
von
ca.
26,4
Prozent
bis
knapp
unter
30
Prozent,
je
nach
Kirchensteuer.
Dem
Steuerpflichtigen
steht
der
Sparer-Pauschbetrag
von
801
Euro
(Einzel)
bzw.
1.600
Euro
(zusammen
veranlagt)
pro
Jahr
zu.
Banken
führen
die
Steuer
in
der
Regel
direkt
ab.
Um
den
Pauschbetrag
geltend
zu
machen,
kann
ein
Freistellungsauftrag
erteilt
werden;
Verluste
aus
Kapitalvermögen
können
mit
Gewinnen
verrechnet
werden.
In
anderen
Ländern
können
Zinserträge
unterschiedlich
besteuert
werden,
häufig
als
Teil
des
Einkommensteuersystems
oder
mit
eigener
Quellensteuer.
Deutschland
durch
die
Abgeltungsteuer
mit
Pauschbeträgen
und
Freibeträgen
geregelt
ist.