Zahlungsunwilligkeit
Zahlungsunwilligkeit bezeichnet die bewusste Weigerung oder fehlende Bereitschaft, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, obwohl der Schuldner über ausreichende Mittel verfügt. Sie unterscheidet sich von der Zahlungsunfähigkeit, bei der die generelle Zahlungsfähigkeit aufgrund von mangelnder Liquidität fehlt. Zahlungsunwilligkeit kann sich auf einzelne Forderungen beziehen oder in systematischer Weise auftreten, etwa in Verhandlungen, bei Forderungsklagen oder im Kreditgeschäft.
Im Zivilrecht kann Zahlungsunwilligkeit zu Verzug führen, sobald eine Fälligkeit besteht und der Schuldner trotz Mahnung
Aus praktischer Sicht beeinflusst Zahlungsunwilligkeit die Bonität, das Forderungsmanagement und die Durchsetzung von Ansprüchen. Sie wird
Zusammenhang: Zahlungsunwilligkeit steht im Verhältnis zu Verzug, Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz und spielt vor allem im Vertragsrecht