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Zahlungsfrist

Zahlungsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen eine Forderung beglichen werden muss. Sie ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen (Zahlungsziel) oder aus gesetzlichen Vorschriften. In der Praxis wird die Zahlungsfrist meist als Zahlungsziel in der Rechnung festgelegt und beträgt häufig 14, 30 oder 60 Tage nach Rechnungseingang; der genaue Anfangspunkt hängt von der Vereinbarung ab. Übliche Regelung ist: Die Frist beginnt mit Erhalt der Rechnung, sofern nichts anderes bestimmt ist; der Fälligkeitstermin ist der letzte Tag der Frist. Viele Verträge ermöglichen zusätzlich Skonti: etwa ein Rabatt bei Zahlung innerhalb einer kurzen Frist.

Bei Zahlungsverzug gelten Rechtsfolgen: Der Gläubiger kann nach Eintritt des Verzugs Zinsen verlangen und ggf. Mahn-

Der rechtliche Rahmen: In Deutschland regeln BGB und Handelsrecht die Grundlagen der Zahlungsfrist, Fälligkeit und Verzugsfolgen.

bzw.
Inkassokosten
geltend
machen.
Der
Verzugszins
richtet
sich
nach
dem
gesetzlichen
Verzugszins
gemäß
§
288
BGB;
vertraglich
können
abweichende
Zinssätze
vereinbart
werden.
EU-weit
regelt
die
Zahlungsfristenrichtlinie
(Richtlinie
2011/7/EU)
Mindest-
bzw.
Höchstfristen
für
Handelstransaktionen;
sie
soll
faire
Zahlungsfristen
sicherstellen,
insbesondere
zwischen
Unternehmen,
aber
auch
Verbraucher
schützen.