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Zahlungsflussrechnung

Die Zahlungsflussrechnung (Cash Flow Statement) stellt die Zu- und Abflüsse von Zahlungsmitteln in einer Berichtsperiode dar. Sie zeigt, wie sich Bargeld und bar veräußerbare Äquivalente im Zeitraum verändert haben, unabhängig von gewinn- oder verlustretriebenen Buchungsvorgängen. Ziel ist es, die Liquidität, Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität eines Unternehmens zu bewerten sowie die Ergebnisse der Bilanz- und GuV-Rechnung mit der Veränderung der Zahlungsmittelbestände in Beziehung zu setzen.

Aufbau: Die Zahlungsflussrechnung gliedert sich in drei Bereiche: Geldzuflüsse und -abflüsse aus operativer Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit

Operativer Bereich: Cashflows aus operativer Tätigkeit umfassen Einzahlungen von Kunden, Auszahlungen an Lieferanten, Löhne und sonstige

Zusätzliche Aspekte: Die Positionen werden oftmals in Netto-Cashflow zusammengefasst und am Ende der Periode der Veränderung

Standards und Anwendungsbereich: In internationalen Standards wie IFRS und US-GAAP ist die Zahlungsflussrechnung in der Regel

und
aus
Finanzierungstätigkeit.
Es
gibt
zwei
gängige
Berechnungsmethoden:
die
direkte
Methode,
bei
der
sämtliche
Zahlungsströme
aus
operativer
Tätigkeit
ausgewiesen
werden,
und
die
indirekte
Methode,
die
operativen
Cashflow
aus
dem
Jahresergebnis
als
Ausgangspunkt
nimmt
und
durch
Nicht-Bargeld-Aufwendungen/-Erträge
sowie
Veränderungen
des
Working
Capital
anpasst.
operative
Einnahmen/Ausgaben.
Investitionstätigkeit:
Käufe
und
Verkäufe
von
Sachanlagen,
immateriellen
Vermögenswerten
und
Finanzinvestitionen.
Finanzierungstätigkeit:
Veränderungen
der
Kapitalstruktur,
z.
B.
Aufnahme
bzw.
Tilgung
von
Krediten,
Emission
oder
Rückzahlung
von
Eigenkapital,
Dividendenzahlungen.
des
Zahlungsmittelbestands
gegenübergestellt.
Die
Zahlungsflussrechnung
ergänzt
die
Bilanz
und
die
Gewinn-
und
Verlustrechnung
und
dient
als
Grundlage
für
Kennzahlen
wie
den
freien
Cashflow.
Sie
kann
durch
window
dressing
verzerrt
sein
und
reflektiert
daher
nicht
direkt
Profitabilität
oder
operative
Leistungsfähigkeit.
verpflichtend.
In
Deutschland
kann
ihre
Erstellung
je
nach
Rechtsform
und
Abschluss
betroffen
sein;
manche
Fälle
sehen
die
Pflicht
oder
freiwillige
Zusatzangaben
vor.
Die
IFRS-Standards
sehen
IAS
7
als
Grundlage.