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Wohnnutzung

Wohnnutzung bezeichnet die Nutzung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils zum Wohnen durch private Haushalte. Typische Räume sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad. Die Wohnnutzung kann dauerhaft als Hauptwohnsitz erfolgen oder zeitweise, beispielsweise als Zweitwohnsitz oder temporäres Wohnen.

Im Bauplanungsrecht ist Wohnnutzung eine zentrale Nutzungsart. In Bebauungsplänen und in der Baunutzungsverordnung wird festgelegt, dass

Änderungen der Nutzungsart, etwa Umnutzung von Büro- zu Wohnzwecken, bedürfen in der Regel einer Genehmigung oder

Praktisch umfasst Wohnnutzung Formen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohnungen in Mietobjekten und temporäre Wohnformen wie

ein
Grundstück
primär
zum
Wohnen
genutzt
wird.
In
sogenannten
Mischgebieten
kann
neben
der
Wohnnutzung
auch
leichte
gewerbliche
Tätigkeiten
zulässig
sein;
in
Sondergebieten
können
weitere
Nutzungen
zulässig
sein.
einer
rechtlichen
Prüfung
durch
die
Baubehörde.
Mietrechtlich
führt
die
Änderung
der
Nutzung
häufig
zu
Anpassungen
bei
Mietverträgen
und
Förderungen;
außerdem
gelten
Bau-
und
Energiesanierungsvorschriften.
Wohnen
auf
Zeit.
In
vielen
Städten
wird
die
Zweckentfremdungsverbot-
und
Mietpreisregulierung
diskutiert,
um
die
Verfügbarkeit
von
Wohnraum
zu
sichern.