Wohnnutzung
Wohnnutzung bezeichnet die Nutzung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils zum Wohnen durch private Haushalte. Typische Räume sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad. Die Wohnnutzung kann dauerhaft als Hauptwohnsitz erfolgen oder zeitweise, beispielsweise als Zweitwohnsitz oder temporäres Wohnen.
Im Bauplanungsrecht ist Wohnnutzung eine zentrale Nutzungsart. In Bebauungsplänen und in der Baunutzungsverordnung wird festgelegt, dass
Änderungen der Nutzungsart, etwa Umnutzung von Büro- zu Wohnzwecken, bedürfen in der Regel einer Genehmigung oder
Praktisch umfasst Wohnnutzung Formen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohnungen in Mietobjekten und temporäre Wohnformen wie