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Wohngeldgesetz

Wohngeldgesetz (WoGG) ist ein bundesgesetz in Deutschland, das die Gewährung von Wohngeld regelt, einer staatlichen Leistung zur Unterstützung der Kosten der Unterkunft und Heizung von Haushalten mit geringem Einkommen. Es schafft die rechtliche Grundlage dafür, wer Anspruch hat, wie die Höhe der Leistung berechnet wird und wie der Antrag funktioniert.

Geltungsbereich und Anspruchsvoraussetzungen: Das WoGG gilt für in Deutschland wohnende Haushalte, deren Wohnkosten durch Einkommen nicht

Leistung und Berechnung: Wohngeld wird als finanzieller Zuschuss gewährt, der in der Regel an den Berechtigten

Verfahren und Dauer: Der Anspruch wird durch die örtliche Wohngeldstelle der Kommune geprüft und im Wohngeldbescheid

Bedeutung: Das WoGG dient der sozialen Absicherung von Haushalten mit geringem Einkommen und trägt zur Stabilisierung

ausreichend
gedeckt
sind.
Anspruch
haben
in
der
Regel
Mieterinnen
und
Mieter,
Eigentümerinnen
und
Eigentümer
sowie
bestimmte
Haushalte
in
gemeinschaftlicher
Nutzung.
Die
Höhe
des
Wohngelds
hängt
von
der
Haushaltsgröße,
den
tatsächlichen
Kosten
der
Unterkunft
(Kaltmiete
und
damit
zusammenhängende
Nebenkosten)
sowie
dem
Einkommen
des
Haushalts
ab.
Unterschrittene
Einkommen
und
bestimmte
Höchstbeträge
führen
zu
einem
Anspruch
auf
Unterstützung.
ausgezahlt
wird;
in
bestimmten
Fällen
kann
die
Zahlung
auch
direkt
an
Vermieterinnen
oder
Vermieter
erfolgen.
Die
Berechnung
erfolgt
nach
festgelegten
Tabellen
und
Bemessungsgrundlagen
des
WoGG,
die
Faktoren
wie
Haushaltsgröße,
Miet-
oder
Eigentumsbindung
und
Einkommenslage
berücksichtigen.
festgesetzt.
Anträge
sind
mit
Nachweisen
zu
Einkommen,
Mietvertrag
und
Kosten
der
Unterkunft
zu
stellen.
Die
Bewilligung
gilt
in
der
Regel
für
zwölf
Monate
und
kann
daraufhin
verlängert
oder
bei
Änderungen
der
Lebenssituation
neu
geprüft
werden.
der
Wohnkosten
bei.
Es
wird
größtenteils
vom
Bund
finanziert,
für
Verwaltung
und
Auszahlung
sind
die
Kommunen
zuständig.